1. Psychotherapeutische Sprechstunde

Bevor eine psychotherapeutische Behandlung begonnen werden kann, muss zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen werden. Ausgenommen hiervon sind Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung stationär im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsmaßnahme waren und Person, die während einer laufenden Therapie den/die Therapeut:in wechseln.

Zur Vereinbarung einer psychotherapeutischen Sprechstunde empfiehlt sich die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung, telefonisch unter 116 117 oder über den Online-Terminservice. Sie können aber auch direkt Kontakt zu Therapeut:innen aufnehmen.

2. Suche nach einem Therapieplatz

Wenn Sie bereits eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen haben und eine ambulante Psychotherapie empfohlen wurde, können Sie über die folgenden Anlaufstellen nach Therapeut:innen suchen.

  • Suche über die Kassenärztlichen Vereinigungen: Kassenärztliche Vereinigungen vertreten alle Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen (Privatpraxen sind auf diesen Internetseiten daher nicht zu finden). Über die Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung können Sie nach Psychotherapeut:innen in ihrer Nähe suchen.
  • Suche über die Psychotherapeutenkammern: Auf den jeweiligen Internetseiten der Landespsychotherapeutenkammern können Sie nach Psychotherapeut:innen in ihrer Nähe suchen. Für Hamburg ist dies über den Suchdienst PsychInfo möglich. Über die Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie die Übersicht aller Landespsychotherapeutenkammern.
  • Suche über die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung: Auf der Internetseite der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung können Sie nach Psychotherapeut:innen in ihrer Nähe suchen.

3. Zusätzliche Tipps

  • Ausbildungsambulanzen: Viele angehende Psychotherapeut:innen behandeln bereits während ihrer Ausbildung unter Supervision Patient:innen. Diese sogenannten Ausbildungsambulanzen bieten oft kurzfristigere Termine an als niedergelassene Praxen. Informieren Sie sich auf den Websites der Psychotherapie-Ausbildungsinstitute in Ihrer Nähe – viele führen Wartelisten, auf denen Sie sich eintragen lassen können.
  • Kostenerstattungsverfahren: Falls Sie keinen zeitnahen Therapieplatz in einer kassenärztlichen Praxis finden, kann die Krankenkasse in bestimmten Fällen die Kosten für eine private Praxis übernehmen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie dringend eine Therapie benötigen und keine zumutbare Alternative verfügbar ist. Dokumentieren Sie Ihre vergeblichen Anfragen und lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten – viele bieten dafür spezielle Formulare an.

4. Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer unter Wege zur Psychotherapie.